Allemeine Geschäftbedingungen der Vienna Fitness GmbH§ 1 Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Vienna Fitness GmbH, Mittelweg 7/8, 38106 Braunschweig und Betriebsstätte Petzvalstrasse 52, 38104 Braunschweig und dem Mitglied. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen erkennt die Vienna Fitness GmbH nicht an und widerspricht ihnen hiermit ausdrücklich. § 2 Zugang Zum Zugang zum Club der Vienna Fitness GmbH ist berechtigt, wer eine gültige Mitgliedskarte besitzt, eine Tageskarte bezahlt oder im Besitz eines gültigen Gutscheines ist. Der Verlust der Mitgliedskarte ist unverzüglich zu melden. Die Mitgliedschaft und die Mitgliedskarte sind nicht übertragbar. Zahlungsverzug berechtigt die Vienna Fitness GmbH bis zum Ausgleich des Zahlungsrückstandes zur Verweigerung des Zutritts. Kinder unter 14 Jahren dürfen sich nicht im Fitnessstudio aufhalten. Die Eltern haften für Unfälle ihrer Kinder. § 3 Leistungsbeschreibung Das Mitglied darf grundsätzlich alle Geräte innerhalb des Fitness- und Trainingsbereiches, den Saunabereich, alle Kurse laut aktuellem Kursplan sowie das ausgewiesene Betreuungskonzept während der geltenden Öffnungszeiten unter Beachtung der Hausordnung benutzen. Geringfügige Änderungen oder Beschränkungen des Angebotes, wie der Austausch einzelner Geräte, sind allerdings möglich. Weitere Leistungen sind in der Regel gesondert zu vergüten und können von einer besonderen Vereinbarung abhängig gemacht werden. Aus der Mitgliedschaft lassen sich keine Rechte auf einzelne dieser Leistungen oder Aufrechterhaltung der Bedingungen herleiten, auch wenn sie zunächst oder vorrübergehend kostenlos gewährt wurden. Die Vienna Fitness GmbH kann die Studioräume vorrübergehend schließen oder die Öffnungszeiten ändern, falls es Reparaturarbeiten oder ähnliches notwendig machen, ohne dass dem Mitglied dadurch ein außerordentliches Kündigungsrecht entsteht. § 4 Beitragszahlung (1) Der Mitgliedsbeitrag wird 14-tägig abgebucht. Die Jahresgebühr für den Vienna Einmalzahler ist zu Beginn der Laufzeit zu begleichen. Die Wochenbeiträge sind 14-tägig, in Höhe von zwei Wocheneinzelbeiträgen, fällig, alle übrigen Zahlungen (z.B. offene Thekenforderung) sind sofort fällig. Bei Zahlungsverzug ist der offene Betrag mit 5 %-punkten über dem Basiszinssatz gemäß den geltenden rechtlichen Bestimmungen zu verzinsen. Der Mitgliedsbetrag soll per Lastschrift entrichtet werden. Dem Mitglied steht es frei, gegen Beitragserhöhung (vgl. B. "Beitrag"), einen anderen Zahlungsweg zu wählen oder die erteilte Einzugsermächtigung jederzeit ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Gewährung von beitragsfreien Zeiten verlängert grundsätzlich die Laufzeit des Vertrages um die gewährte beitragsfreie Zeit. (2) Die Beitragszahlung für den Sondertarif 399,00 Euro für die ersten 399 Mitglieder kann durch ein online zur Verfügung gestelltes Dokument oder durch Abschluss bei einer Veranstaltung vor der geplanten Eröffnung abgeschlossen werden. Der Beitrag wird für diese Verträge durch Lastschrift, für Anmeldungen bis zum 02. Mai 2011 am 03. Mai 2011 und für Anmeldungen ab dem 03. Mai 2011 bis zum 15. Mai 2011 am 16. Mai 2011 belastet. Verträge, die ab dem 16.05.2011 geschlossen werden, werden am 01.06.2011 belastet. Die Lastschriften können nur gebucht werden, wenn bei Übersendung des unterschriebenen Antragsformulares, auch eine Kopie des Personalausweises (Legitimationspapier) und eine Kopie der EC–Karte beigefügt worden sind. Der Zahlungsweg der Überweisung ist ebenfalls auf das angegebene Konto der Vienna Fitness GmbH möglich, der Vertrag kommt erst mit Geldeingang zustande. Weitere Zahlungswege werden auf der Website der Vienna Fitness GmbH mit den dortig gängigen AGB hinterlegt. (3) Die Beitragszahlung für den Sondertarif Ladies ist abhängig von dem Eintrittsalter bei Vertragsabschluss, es ist das in dem Jahr des Vertragsabschlusses zu vollendende Lebensjahr als Bemessungsgrundlage für den Beitrag maßgebend. Sollte das zu vollendende Lebensalter höher als der Mindestbeitrag sein, so wird der Mindestbeitrag als Beitrag in den Vertrag aufgenommen. Der Erstvertrag läuft für 24 Monate und verlängert sich nach Ablauf der Erstlaufzeit um weitere zwölf Monate, wobei hier der Beitrag nicht verändert wird. Sollte das Mitglied eine andere Vertragsvariante wählen, so gelten die allgemeinen Vertragsbedingungen und Vertragsvarianten mit den dazu gehörigen Beitragsmodellen. (4) Ist der Mitgliedsbeitrag mit zwei Wochenraten rückständig, dabei ist es unerheblich, ob sich der rückständige Beitrag aus zwei aufeinanderfolgenden Wochenraten oder auf die Summe zweier rückständiger Wochenbeiträge bezieht, oder ist der Mitgliedsbeitrag für eine Wochenrate mit mehr als zwei Wochen rückständig, so ist die Vienna Fitness GmbH berechtigt den Beitrag, der sich aus der Restlaufzeit des Vertrages ohne die noch nicht ausgeübte Verlängerungsoption ergibt, ist eine Verlängerungsoption ausgeübt worden, gilt der Zeitraum dieser Optionsausübung als Berechnungsgrundlage, in einer Summe zur unverzüglichen Zahlung fällig zu stellen. Beim Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Mitglieds ist die Vienna Fitness GmbH berechtigt, auf ein ursprüngliches vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages oder von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Ein begründeter Zweifel wäre anzunehmen, wenn der Mitgliedsbeitrag an mehr als zwei Zahlungsterminen nicht zur Zahlung kommt. Bei einer Rücklastschrift ist die Vienna Fitness GmbH berechtigt den retournierten Beitrag nebst Bankgebühren nach 14 Tagen bzw. mit der nächsten Beitragsbelastung erneut abzubuchen, ohne dass es vor der Belastung einer gesonderten Mahnung nebst Kosten bedarf. Sollte auch die erneute Buchung nicht erfolgen können, so hat die Vienna Fitness GmbH ein sofortiges fristloses Kündigungsrecht und hat einen Anspruch auf eine Fallpauschale in Höhe von 100,00 Euro unabhängig der Regelungen im Absatz 5. (5) Bei vorliegendem Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe der gesetzlichen Vorschriften berechnet. Ferner ist die Vienna Fitness GmbH berechtigt, neben den anfallenden Zinsen auch folgende Mahngebühren, für die erste Zahlungserinnerung 5,00 Euro, für die zweite und jede weitere Mahnung ebenfalls 5,00 Euro und eine Fallpauschale in Höhe von 100,00 Euro, sowie die bei dieser anfallenden Kosten die durch den Zahlungsverzug entstehen, geltend zu machen. Ferner ist die Vienna Fitness GmbH berechtigt sämtlichen Zahlungsverzug durch ein Inkassounternehmen beitreiben zu lassen. Das Mitglied erkennt ausdrücklich an, dass die dadurch entstehenden Kosten, neben etwaigen entstehenden Rechtsanwaltskosten im weiteren Mahn- und Klageverfahren, durch das Mitglied an die Vienna Fitness GmbH erstattet werden. § 5 Schadensfälle Die Haftung der Vienna Fitness GmbH für Sachschäden bei leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das gilt nicht bei Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten.Bei Ausfall des Trainingsbetriebes aus Gründen, die die Vienna Fitness GmbH nicht zu vertreten hat, besteht kein über die Beitragsrückzahlung hinaus gehender Anspruch auf Ersatzstunden oder Schadensersatz. § 6 Kündigung Beide Seiten können den Vertrag zur vertraglich vorgesehenen Frist ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Das Recht zur vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Als Grund für eine außerordentliche Kündigung kommen insbesondere in Betracht:
Ferner besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht ohne die Kündigungsfrist von 4 Wochen, wenn die Kündigung durch Betriebsinteressen der Vienna Fitness GmbH bedingt ist. § 7 Datenschutz, persönliche Daten Das Mitglied informiert die Vienna Fitness GmbH unverzüglich über jede im Vertrag aufgenommene Änderung seiner persönlichen Daten. Kosten für evtl. anfallende Gebühren (z.B. Adressmitteilungen bzw. Rücklastschriften) trägt das Mitglied, falls das Mitglied die Vienna Fitness GmbH nicht über die Änderung seiner persönlichen Daten unverzüglich schriftlich informiert. Die persönlichen Daten werden gemäß §§ 28, 29 Bundesdatenschutzgesetz elektronisch gespeichert. Die erfassten Daten werden bei Beendigung der Mitgliedschaft gelöscht. § 8 Widerrufsrecht bei online Verträgen und Online Verträgen der Aktion „399 für 399“ (1) Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, also mit Aushändigung dieser AGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: die Vienna Fitness GmbH, Verwaltung/Widerruf, Mittelweg 7/8, 38106 Braunschweig (2) Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. § 9 Eröffnung Es ist geplant, den Betrieb der Vienna Fitness GmbH am 19.06.2011 aufzunehmen. Sollte dieser Termin nicht eingehalten werden können, so hat das Mitglied der Vienna Fitness GmbH eine Frist von 4 Wochen einzuräumen, um den Betrieb aufzunehmen. Sollte auch nach Ablauf dieser Frist der Betrieb nicht aufgenommen werden können, hat der Kunde das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist schriftlich anzuzeigen an die Vienna Fitness GmbH, Verwaltung/Rücktritt, Mittelweg 7/8 in 38106 Braunschweig. § 10 Gerichtsstand, Schlussbestimmungen Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand ist Braunschweig.Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Regelungen erfasst grundsätzlich nicht den gesamten Mitgliedsvertrag. Statt der unwirksamen Regelungen gilt das Gesetz. Enthält das Gesetz keine passende Aussage, gilt eine gesetzliche Regelung, die dem Sachverhalt und einer mutmaßlich für diesen Fall geschlossenen Vereinbarung am nächsten käme. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. |

